Geschenke für Mitarbeiter:
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Zeigen Sie Ihre Wertschätzung das gesamte Jahr hindurch

Weihnachten, Geburtstage oder Jubiläen sind längst nicht mehr die einzigen Anlässe für wertschätzende Geschenke an Mitarbeiter. Sicht- und spürbare Anerkennung für engagierte Leistungsträger ist deshalb wichtig und tut gut – das weiß jedes mitarbeiterorientierte Unternehmen. Diese Wertschätzung von Mitarbeitern zeigt sich nicht nur im ausgesprochenen Lob. Sie lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand realisieren, damit keinesfalls jemand im Unternehmen zu kurz kommt.

 

Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihren Mitarbeitern regelmäßig eine Freude zu bereiten, um sie zu motivieren und zu inspirieren. Beispielsweise im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen, die an Leistungsmeilensteine, an ein besonderes Engagement, an die Ideenkultur und das Verbesserungsmanagement oder an Feedback-Instrumente gekoppelt sind. Auch die monatliche Gehaltszahlung lässt sich hervorragend nutzen, um Mitarbeiter wirkungsvoll zu incentivieren.

Das Bild zeigt Mitarbeiterinnen in einem Büro die sich gegenseitig Anerkennung schenken.

Anerkennung durch Mitarbeitergeschenke sicht- und spürbar gemacht

Es weht ein rauerer Wind in der Wirtschaft und alle können ihn gerade spüren. Die langwierige Corona-Pandemie hat die Arbeitnehmer und Arbeitgeber weltweit herausgefordert. Sie hat höchste Flexibilität abverlangt durch Arbeiten im Homeoffice und damit einhergehende Belastungen, durch digital gestützte Kollaborationsformen oder durch vielerlei Gesundheits- und Sicherheitsrestriktionen am Arbeitsplatz. Unternehmen sind zudem gefordert, die Digitalisierung voranzutreiben, um wettbewerbsfähig bleiben zu können.

Mittendrin im Geschehen: Führungskräfte und ihre Mitarbeiter, die oft bis an Leistungsgrenzen gehen, um „ihren Betrieb“ am Laufen zu halten. Die sich kümmern und Dinge vorantreiben und dabei auch innovieren und transformieren. Kolleginnen und Kollegen, die unternehmerisches Denken beweisen und Kunden mit ihrem Serviceverständnis stets in den Mittelpunkt stellen.

Ihr Commitment und ihre Passion sind die Basis für Erfolg, Zuverlässigkeit und Beständigkeit, gerade auch in unruhigen Zeiten. Das wissen auch Arbeitgeber, die zu alledem auch noch mit Nachwuchs- und Fachkräftemangel kämpfen und Abwanderungen entgegensteuern sollen, die besonders bei der jüngeren Arbeitnehmergeneration heute noch viel früher ausgelöst werden als in Vorjahren.

Das Bild zeigt in einem Büro wie ein Geschäftsführer seiner Mitarbeiterin Wertschätzung schenkt.
Das Bild zeigt einen Geschäftsführer und eine lächelnde Mitarbeiterin mit Geschenk in einem Büro.

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und die Bindung an das Unternehmen stärken

Bei Mitarbeitergeschenken die Steuervorteile nicht vergessen

Bei Geschenken für Mitarbeiter gilt es aus Unternehmenssicht, einiges zu beachten: beispielsweise welche steuerrechtlichen Grundlagen dabei gelten, wie oft man schenken darf und was man als Geschenk definieren kann:

 

Welche Geschenke empfehlen sich für Ihre Mitarbeiter?

Fest steht: Kein Mensch tickt gleich wie die Nachbarn am Arbeitsplatz, wenn es um individuelle Wünsche und Bedürfnisse geht. Der eine geht sehr gern ins Kino. Die andere liebt es, kulinarisches Neuland für sich zu entdecken. Und ein dritter freut sich eher, wenn er sich und seiner Familie kleine Wünsche beim Shopping erfüllen kann oder als Pendler eine Tankfüllung gratis bekommt.

Ein vordefiniertes Geschenk einheitlich für alle im Unternehmen, ohne Ansehen von Alter, Interessen oder Beweggründen, kann vielleicht gut gemeint und vermeintlich originell sein, jedoch auch schnell am Ziel vorbeigehen. Die Anerkennung könnte verpuffen, weil der individuelle Aspekt des Anerkennens und Schenkens auf der Strecke bleibt.

Empfehlenswert sind deshalb Lösungen, die Mitarbeitern selbst überlassen, zu entscheiden, wie sie ihr Geschenk realisieren möchten. Mit Gutschein- und Guthaben-Lösungen wie MitarbeiterBON und MitarbeiterCard von BONAGO geben Sie ihnen diesen persönlichen Freiraum an die Hand. Auch unsere All-in-One Lösung das Multi-Flex-Ben-Portal, gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit und den Freiraum sein Geschenk frei zu wählen.

 

Wie können Sie Mitarbeitergeschenke steuerlich absetzen?

Seit Januar 2022 beträgt der monatliche steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezug für Unternehmen gemäß Paragraph 37 b EStG statt bisher 44 Euro nun sogar bis zu 50 Euro je Mitarbeiter, ob festangestellt, in Teilzeit oder als Minijobber tätig oder in der Ausbildung. Anerkannt ist auch, Beiträge auf eine MitarbeiterCARD aufzubuchen, mit der sich dann unterschiedlichste persönliche Wünsche realisieren lassen. Mehr zum Thema „Sachbezug“ lesen Sie auch in diesem Beitrag.

 

Wann sind Geschenke steuerfrei?

Steuerfrei sind wie gesagt 50 Euro monatlich je Mitarbeiter für
Geschenke mit einem konkreten Sachbezug. Zusätzlich zum monatlichen Sachbezug, dürfen Arbeitgeber  mehrmals pro Jahr 60 Euro für persönliche Anlässe der Mitarbeiter gewähren – beispielsweise die Geburt eines Kindes oder die Hochzeit eines Mitarbeiters. Außerdem können Sie zweimal pro Jahr 110 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei für Betriebsfeiern ansetzen.

 

Wie lassen sich einmalige Prämien steuerfrei nutzen?

Eine einmalige Prämie oder ein Bonus als Motivationsmaßnahme ist eine freiwillige Leistung Ihres Unternehmens. Sie wird auf ein Gehalt aufgeschlagen und muss voll versteuert werden. Entsprechend müssen Ihre Mitarbeiter möglicherweise Abzüge in Kauf nehmen. Bleibt der Bonusbetrag unterhalb von 600 Euro im Jahr, kann der Sachbezug Ihnen auch hier die perfekte Möglichkeit bieten, die Gesamtprämie einfach in monatliche Beträge bis 50 Euro aufzusplitten. Auf diese Weise können Sie auch eine Prämie steuer- und abgabengünstig für Geschenke nutzen. Ein Plus, das Ihre Buchhaltung wie auch Ihre Mitarbeiter gleichermaßen erfreuen dürfte!

Chef schenkt seiner Mitarbeiterin ein Lächeln
Auf dem Bild sieht man wie in einem Bürogebäude ein Abteilungsleiter seinem Mitarbeiter Wertschätzung schenkt.

Unsere Empfehlung: Jede Firma kann sich vor Einsatz der Lösung zusätzlich absichern, indem eine sog. Anrufungsauskunft bei dem für die Firma zuständigen Finanzamt veranlasst wird. Im Rahmen dieser wird geprüft, inwieweit die BONAGO Lösung im speziellen Kontext des jeweiligen Unternehmens die Voraussetzungen des Sachbezugs erfüllt. Die von uns bereitgestellten Inhalte und Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung von BONAGO ausgeschlossen.


 

Das Bild zeigt einen Geschäftsführer und eine lächelnde Mitarbeiterin mit Geschenk in einem Büro.
Das Bild zeigt einen Geschäftsführer und eine lächelnde Mitarbeiterin mit Geschenk in einem Büro.

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AutorIn:

Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.