Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM):
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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM):
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Erfolg und Erholung von Mitarbeitern gehen beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement Hand in Hand

Die moderne Arbeitswelt fordert ihren Tribut: Technologischer Wandel, komplexe Arbeitsstrukturen, ein hohes Arbeitstempo, Personalabbau und hohe Arbeitsverdichtung fordern Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen heraus.

Dabei bleibt die psychische Gesundheit immer öfter auf der Strecke. Die Folgen: Überlastung, Erschöpfung, Schlafstörungen, Angstzustände, Burnout oder auch Depressionen. Hinzu kommen somatische Krankheiten, die aus der psychischen Belastung resultieren können. Der Arbeitsausfall wegen Depressionen, Belastungsreaktionen und Ängsten hat 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Über alle Berufsgruppen hinweg lag das Niveau um 52 Prozent über dem von vor zehn Jahren. DAK-versicherte Beschäftigte hatten insgesamt 323 Arbeitsunfähigkeits-Tage je 100 Versicherte. Das zeigt der aktuelle Psychreport der DAK-Gesundheit auf Basis der Krankschreibungen von 2,39 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Mann und Frau meditieren vor Couch
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Frau mit geschlossenen Augen

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Prävention als Ziel

Die Gesundheit der Beschäftigten ist ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Da die Krankheitstage immer weiter steigen, spielt das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) eine immer wichtigere Rolle. Das Ziel der Förderung von betrieblichem Gesundheitsmanagement ist eine geringere Anzahl von Fehltagen. Einerseits wirkt sich Stress negativ auf die Arbeitsleistung und -qualität aus. Fallen dann Mitarbeiter kurz- oder längerfristig aus, bleibt deren Arbeit liegen und muss auf das verbleibende Team umverteilt werden. Alternativ muss kostspielige, externe Unterstützung z.B. in Form von Zeitarbeitskräften oder Freelancern eingekauft und eingearbeitet werden. Dies verursacht Mehraufwand und Personalkosten. Hohe Fehlzeiten stellen somit eine Herausforderung für das gesamte Unternehmen dar.

Arbeitgeber sollten daher alles tun, um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter langfristig zu erhalten. Unternehmen sollten Möglichkeiten bieten, belastenden Situationen zu entfliehen. Es ist wichtig, den Mitarbeitern Zeit und einen Ort zum Rückzug zu geben. Sich Zeit zu nehmen, fördert die Gesundheit. Das beginnt mit der Schaffung von attraktiven Arbeits- und Pausenräumen und verbindlichen Ausgleichsregelungen für Pausen und Überstunden. Und es setzt sich fort mit einer klaren Abgrenzung von Arbeit und Privatleben sowie dem Angebot flexibler Arbeitsmodellen oder Arbeitszeitkonten.

Mit Hilfe des Betrieblichem Gesundheitsmanagements (BGM) können Unternehmen eine Kultur der Prävention institutionalisieren. Ziel ist es, die Arbeits- und Organisationsgestaltung gesundheitsförderlich zu verändern und Arbeitnehmer zu einem entsprechenden Verhalten anzuleiten. Durch den Einsatz von Betrieblichem Gesundheitsmanagement in Unternehmen sollen hohe Fehlzeiten der Mitarbeiter vermieden werden. Weitere Eckpfeiler sind freiwillige Arbeitgeberleistungen zur Begleitung und Unterstützung.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Kollegen machen gemeinsam Dehnübungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Mann und Frau meditieren vor Couch
Infografik: Übersicht Betriebliches Gesundheitsmanagement

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Die Erholungsbeihilfe als Beitrag zur Work-Life-Balance

Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen. Darunter fallen auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die für Erholung, Stressbewältigung, Entspannung, Ausgleichssport, Kurleistungen oder Wellness verwendet werden können.

Auch im Rahmen der Erholungsbeihilfe lassen sich solche BGM-Leistungen wirkungsvoll realisieren. Bis zu 156 Euro im Jahr kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter als Erholungsbeihilfe zahlen. Zusätzlich kommen 104 Euro für den Ehepartner oder Lebenspartner hinzu, außerdem 52 Euro pro Kind. Für einen verheirateten Mitarbeiter mit zwei Kindern sind das 364 Euro im Jahr – steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 25 Prozent Steuern. Für die Erholungsbeihilfe entfallen sämtliche Sozialabgaben.

Mitarbeiter, die sich so in ihrer Work-Life-Balance unterstützt wissen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern auch motivierter und engagierter bei der Arbeit. Ein überzeugendes und verlässliches Engagement ihrer Vorgesetzten für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden strahlt auch auf die Arbeitgebermarke und die gesamte Unternehmenskultur aus. Mit positiven Effekten in der Außenwahrnehmung, im Recruiting und für die Mitarbeiterbindung!

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Mann und Frau meditieren vor Couch
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Paar entspannt am See

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AutorIn:

Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.