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Bessere Gesundheitsleistungen mit einer betrieblichen Krankenversicherung
Angesichts des Fachkräftemangels und fehlendem Ausbildungsnachwuchs sowie drohender Überalterung der Belegschaft haben Arbeitgeber es heute nicht leicht, ihre Personaldecke stabil zu halten. Jeder personelle Ausfall kann sie finanzielle Ressourcen kosten und die unternehmerischen Abläufe ausbremsen – ein hohes wirtschaftliches Risiko. Um Ausfallzeiten entgegenzuwirken bzw. um sie möglichst gering zu halten, sollten Unternehmen aller Größen daher sicherstellen, dass ihre Belegschaft im Krankheitsfall stets optimal versorgt ist. Hier bietet sich besonders eine steuerfreie betriebliche Krankenversicherung (BKV) als besonderer Benefit für Mitarbeiter an.
Eine Unternehmenskultur, die über die betriebliche Krankenversicherung auch die Mitarbeitergesundheit im Fokus hat, kann die Arbeitgebermarke und den unternehmerischen Erfolg wesentlich stärken. Betriebliche Programme zur Prävention sind das eine Standbein – eine gute Vorsorge mit umfassenden medizinischen Leistungen und einer optimalen Versorgung von Arbeitnehmern im Krankheitsfall das andere. Denn inzwischen ist es essenziell geworden, Mitarbeitern in jedem Lebensalter bestmögliche Bedingungen zu schaffen, damit sie gesund und möglichst lange leistungsfähig bleiben können. Gut, wenn sie dafür auch bessere medizinische Leistungen beanspruchen können – mit der Option auf ein breiteres Spektrum an Behandlungen, auf ein höheres Krankentagegeld und bessere kassenärztliche Leistungen, beispielsweise bei Sehhilfen und beim Zahnersatz.
Die betriebliche Krankenversicherung fördert die Mitarbeiterbindung
Ein weiterer, nicht unwesentlicher Faktor für den ökonomischen Erfolg sind Arbeitnehmer, die ihrem Unternehmen auf lange Sicht loyal bleiben und damit auch die Fluktuationsrate niedrig halten. Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter als steuerfreie Zusatzleistung zum Gehalt kann effektiv dazu beitragen, sie zu binden. Statt einer Gehaltserhöhung kann diese aus steuerlicher Sicht oft sogar eine bessere Form der Incentivierung sein. Beim Recruiting kann die Zusatzversicherung zudem als attraktiver Benefit eingesetzt werden, um qualifizierte Fachkräfte anzuziehen.
Mit dem Angebot der betrieblichen Krankenversicherung können Arbeitgeber zeigen, dass sie den zuverlässigen Einsatz ihrer Mitarbeiter stets zu schätzen wissen und sich aktiv für die Gesundheitsprävention und für eine schnelle Erholung ihrer Mitarbeiter einsetzen. Wertschätzung und Fürsorge stärken die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeiter – und gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind leistungsfähiger. Sie bleiben motiviert und loyal und haben wenig Anlass, ihren Arbeitsplatz zu wechseln. Das Unternehmen profitiert so auch von weniger Fluktuation im Betrieb und von mehr Konstanz in seinen Prozessen.
Steuerfreie BKV – alle Vorteile auf einen Blick
- Im Krankheitsfall profitieren Mitarbeiter von umfassenderen Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung.
- Sie sind weiterhin regulär gesetzlich versichert und über die Krankenzusatzversicherung dennoch medizinisch nahezu so umfangreich versorgt wie Privatpatienten.
- Besondere Vorteile für die Mitarbeiter: keine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss, keine langen Wartezeiten und auch keine Ausschlüsse. Auch mögliche Vorerkrankungen sind versichert, sowie laufende und angeratene Behandlungen.
- Sie erhalten eine umfassendere medizinische Absicherung mit mehr Leistungsauswahl. Das betrifft beispielsweise auch Sehhilfen, Zahnersatz oder heilpraktische Anwendungen.
- Die BKV ist bereits ab einer Betriebsgröße von fünf versicherungsfähigen Mitarbeitern möglich und kann bei Bedarf auch Sonder- und Gruppentarife beinhalten.
- Für die Personalabteilung und die Buchhaltung ist sie in der Regel einfach und unkompliziert über ein jährliches Gesundheitsbudget umsetzbar.
- Es empfiehlt sich, auf bewährte BKV-Lösungen zurückzugreifen, die steuerlich anerkannt und in der Praxis schon länger erfolgreich etabliert sind.
Das Plus: eine steuerfreie betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung bietet für Mitarbeiter die Vorteile, dass sie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht und bei Bedarf viel mehr medizinische Leistungen abdecken kann – sowohl in der Vorsorge als auch im Fall einer tatsächlichen Erkrankung. Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, ihre Beschäftigten in den Status von privat Vollversicherten zu versetzen, während diese weiterhin in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben können.
Vertragspartner, Versicherungsnehmer und Beitragszahler für den jeweiligen Versicherer sind die Unternehmen. Sie übernehmen die Beiträge ihrer Mitarbeiter komplett. Diese Kosten können sie selbst wiederum als Betriebsausgaben absetzen und auf diese Weise auch ihre Lohnnebenkosten reduzieren. Gemäß § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt dies auch für die anfallenden Steuer- und Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge.
Abhängig von der Höhe der Beiträge lässt sich das Angebot als steuerfreie BKV gestalten. Erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn einen Sachbezug wie in diesem Fall die Krankenzusatzversicherung, entsteht ein geldwerter Vorteil. Steuer- und sozialabgabenfrei wird die BKV im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Dabei sollte die Summe der Sachbezüge die monatliche Freigrenze von 50 Euro je Mitarbeiter nicht überschreiten. Für die Mitarbeiter hat es den Vorteil, dass Teile ihres Bruttogehalts für die Beiträge umgewandelt werden. Ihr Vorteil: Das Gehaltsnetto bleibt dennoch unverändert für sie.
10 Fakten zur betrieblichen Krankenversicherung
- In Deutschland wurde die betriebliche Krankenversicherung (BKV) in den 1990er Jahren mit der Reformation der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.
- Die BKV ist eine freiwillige Zusatzversicherung, um gesetzlich versicherten Arbeitnehmern einen erweiterten Gesundheitsschutz zu bieten.
- Damit kann die BKV ein wirkungsvoller Anreiz zur Mitarbeiterbindung und -motivation und ein besonderer „Health Benefit“ zusätzlich zum Gehalt sein.
- Beiträge zur BKV werden in der Regel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Arbeitgeber kann die Beiträge jedoch auch komplett übernehmen.
- Bei einer BKV ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer die versicherte Person.
- Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann sie nach § 40,1 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuern, dies muss beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt beantragt werden.
- Arbeitgeber können ihre Kosten für die BKV zudem als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen und dadurch ihre Lohnnebenkosten reduzieren.
- Die BKV kann verschiedene Leistungsbausteine beinhalten, wie Zuschüsse zu Sehhilfen und zu Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld oder alternativen Heilmethoden.
- Sie kann auch Leistungen beinhalten, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, wie eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Kostenübernahme für Privatbehandlungen.
- Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge zur BKV nicht einkommensabhängig, sondern basieren auf dem Alter und der Gesundheit eines Versicherten.
Moderne Portallösungen machen das Vertragsmanagement einfach
Moderne cloudbasierte Portallösungen können Unternehmen dabei unterstützen, das Vertragsmanagement für die betriebliche Krankenversicherung einfacher zu gestalten, während sie jederzeit steuerrechtliche Sicherheit haben. Solche Portale decken alle erforderlichen Prozesse ab und ermöglichen den Zugriff auf geprüfte Rahmenverträge. Die erforderliche Freigabe für die BKV wird automatisch beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt eingeholt und anschließend an den Betrieb und den jeweiligen Mitarbeiter weitergeleitet.
Die Mitarbeiter können sich jederzeit im Portal über den Status ihrer Versicherung informieren und sich zusätzlich online oder telefonisch von Fachexperten zur betrieblichen Krankenversicherung beraten lassen. Umsetzung und Datentransfer zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem betrieblichen Entgeltabrechnungssystem werden komplett portalseitig organisiert und gemanagt. Sollten Störfälle oder Anwendungsprobleme auftreten, können sie über die Plattform und anbieterseitig abgewickelt werden. Personalabteilung, Buchhaltung und Unternehmens-IT haben keinerlei Last mit der Betreuung der Versicherungsverträge, der Verrechnung der Beiträge oder technischen Themen.
Das Multi-Flex-Ben-Portal von BONAGO: viel Flexibilität, noch mehr Optionen
Obstkorb und Freigetränke waren gestern. Heute legen Arbeitnehmer Wert auf Benefits, die einfach besser zu ihren jeweiligen Lebensumständen passen und ihre persönlichen Wünsche erfüllen. Unsere Lösungen bieten Ihnen ideale Möglichkeiten, den Einsatz und das Engagement Ihrer Mitarbeiter mit flexibel festlegbaren Maßnahmen individuell zu würdigen. Setzen Sie dazu Lösungen wie die steuerfreie betriebliche Krankenversicherung (BKV) und weitere Benefits aus unserem Multi-Flex-Ben-Portal ein: wahlweise als regelmäßige Zusatzleistung, aktionsbasiert zur Incentivierung von besonderen Leistungen und Lebensereignissen oder „einfach so“ als Motivationsspritze zwischendurch. Entdecken Sie auf unserem Portal auch Lösungen wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV), Erholungsbeihilfen oder das betriebliche Gesundheitsmanagement. Damit können Sie Ihr Benefit-Angebot jederzeit flexibel verändern und weiter ausbauen.
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AutorIn:
Anna Becker
Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.