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Erholungsbeihilfe im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung
Zunehmender Wettbewerbsdruck über nahezu alle Branchen hinweg, schlägt sich direkt in steigender Arbeitsbelastung für Arbeitnehmer nieder. Dadurch steigt der Wert von Freizeit und Urlaub überproportional und die Herausforderung, dass der Mitarbeiter seinen Nutzen hieraus maximieren muss. Die Erwartungen an Personalentscheider und HR-Abteilungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden ebenfalls größer. Das Gesundheitsmanagement soll zum einen flexibel reagieren können, zum anderen langfristig die Belastbarkeit der Mitarbeiter sicherstellen. Wer hier die passenden Instrumente zur Hand hat, profitiert von positiven Effekten für die Arbeitgebermarke, von einer Reduktion der Ausfallzeiten sowie einer deutlichen Steigerung der Loyalität der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen.
Die ErholungsCARD setzt genau an dieser Stelle an und ermöglicht eine rechtskonforme Umsetzung der sogenannten Erholungsbeihilfe – steueroptimiert für Arbeitgeber (Ausgabenreduktion durch Pauschalversteuerung) und Arbeitnehmer (brutto = netto). Die personalisierbare und individualsierbare Gutscheinkarte funktioniert als Alternative zum Urlaubsgeld oder auch als zusätzlicher Benefit für den Mitarbeiter. 156 EUR und mehr sind hier pro Mitarbeiter jährlich möglich.
Die ErholungsCARD ist damit die ideale Lösung, um über die Gesundheitsvorsorge bzw. Gesundheitsprävention mehr Mitarbeiterbindung zu erreichen.
Die zentralen CARD-Merkmale:
- Steueroptimierter Urlaubszuschuss auf Basis der Erholungsbeihilfe (Pauschalversteuerung)
- Große Auswahl renommierter Reiseveranstalter und Urlaubspartner
- Technische Sicherstellung der BFH-Rechtsprechung nach Anforderungen des § 40 Abs. 2 S.2 EstG
- Rechtskonforme Dokumentation, weniger administrativer Aufwand
- Personalisierbare und individualisierbare Gutscheinkarte
- Alternativ auch als hochwertige Geschenkurkunde erhältlich
- Bequem online, mobil, telefonisch, postalisch oder per Fax einlösbar
- 3 Jahre gültig
Vorteile für Ihre Mitarbeiter:
- Brutto gleich Netto für den Mitarbeiter (bis zu 156 EUR jährlich)
- Leistung und Betrag erweiterbar auf die ganze Familie, z. B. bei einer Familie mit 2 Kindern bis zu 364 EUR pro Kalenderjahr
- Positives Urlaubserlebnis durch renommierte Reiseveranstalter und Urlaubspartner
- Personalisierte ErholungsCARD im praktischen Scheckkartenformat für den Geldbeutel
Mehr Mitarbeitergesundheit und Leistungsfähigkeit
Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement zur nachhaltigen Mitarbeiterbindung
- Technische Sicherstellung der BFH-Rechtsprechung – rechtskonforme Dokumentation
- Kein administrativer Zusatzaufwand für die Personalabteilung
- Positives Employer Branding für das Unternehmen
Mehr nachhaltige Bindung engagierter Mitarbeiter für Ihr Unternehmen
Was ist eigentlich die Erholungsbeihilfe?
Wichtige Fragen und Antworten zur ErholungsCARD
Wie hoch ist der Gesamtbetrag für Erholungsbeihilfe pro Mitarbeiter im Jahr?
Kann die Erholungsbeihilfe anstelle von Urlaubsgeld ausgezahlt werden?
Welche Steuern fallen für den Arbeitgeber an?
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