ErholungsCARD – Gutscheinkarte für mehr Mitarbeiterbindung

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ErholungsCARD – Gutscheinkarte für mehr Mitarbeiterbindung

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Erholungsbeihilfe im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung

Zunehmender Wettbewerbsdruck über nahezu alle Branchen hinweg, schlägt sich direkt in steigender Arbeitsbelastung für Arbeitnehmer nieder. Dadurch steigt der Wert von Freizeit und Urlaub überproportional und die Herausforderung, dass der Mitarbeiter seinen Nutzen hieraus maximieren muss. Die Erwartungen an Personalentscheider und HR-Abteilungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden ebenfalls größer. Das Gesundheitsmanagement soll zum einen flexibel reagieren können, zum anderen langfristig die Belastbarkeit der Mitarbeiter sicherstellen. Wer hier die passenden Instrumente zur Hand hat, profitiert von positiven Effekten für die Arbeitgebermarke, von einer Reduktion der Ausfallzeiten sowie einer deutlichen Steigerung der Loyalität der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen.

Die ErholungsCARD setzt genau an dieser Stelle an und ermöglicht eine rechtskonforme Umsetzung der sogenannten Erholungsbeihilfe – steueroptimiert für Arbeitgeber (Ausgabenreduktion durch Pauschalversteuerung) und Arbeitnehmer (brutto = netto). Die personalisierbare und individualsierbare Gutscheinkarte funktioniert als Alternative zum Urlaubsgeld oder auch als zusätzlicher Benefit für den Mitarbeiter. 156 EUR und mehr sind hier pro Mitarbeiter jährlich möglich.

Die ErholungsCARD ist damit die ideale Lösung, um über die Gesundheitsvorsorge bzw. Gesundheitsprävention mehr Mitarbeiterbindung zu erreichen.

Die zentralen CARD-Merkmale:

  • Neu: Aktionsgutschein im Wert von 50 EUR für jeden Mitarbeiter, von BONAGO geschenkt
  • Steueroptimierter Urlaubszuschuss auf Basis der Erholungsbeihilfe (Pauschalversteuerung)
  • Große Auswahl renommierter Reiseveranstalter und Urlaubspartner
  • Technische Sicherstellung der BFH-Rechtsprechung nach Anforderungen des § 40 Abs. 2 S.2 EstG
  • Rechtskonforme Dokumentation, weniger administrativer Aufwand
  • Personalisierbare und individualisierbare Gutscheinkarte
  • Alternativ auch als hochwertige Geschenkurkunde erhältlich
  • Bequem online, mobil, telefonisch, postalisch oder per Fax einlösbar
  • 3 Jahre gültig

Vorteile für Ihre Mitarbeiter:

  • Brutto gleich Netto für den Mitarbeiter (bis zu 156 EUR jährlich)
  • On Top: BONAGO schenkt jedem Mitarbeiter einen Aktionsgutschein im Wert von 50 EUR – zur Verfügung gestellt von einem exklusiven Reisepartner
  • Leistung und Betrag erweiterbar auf die ganze Familie, z. B. bei einer Familie mit 2 Kindern bis zu 364 EUR pro Kalenderjahr
  • Positives Urlaubserlebnis durch renommierte Reiseveranstalter und Urlaubspartner
  • Personalisierte ErholungsCARD im praktischen Scheckkartenformat für den Geldbeutel

Mehr Mitarbeitergesundheit und Leistungsfähigkeit

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement zur nachhaltigen Mitarbeiterbindung
  • Technische Sicherstellung der BFH-Rechtsprechung – rechtskonforme Dokumentation
  • Kein administrativer Zusatzaufwand für die Personalabteilung
  • Positives Employer Branding für das Unternehmen

Mehr nachhaltige Bindung engagierter Mitarbeiter für Ihr Unternehmen

Was ist eigentlich die Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe basiert auf § 40 Abs.2 S.2 EStG und bietet dem Arbeitgeber eine steueroptimierte Möglichkeit, Mitarbeiter im Rahmen von Erholungszeiten (Urlaub, Erholung, Freizeit) finanziell zu unterstützen.

Die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (je nach Bundesland zwischen 4 und 7 %). Der Arbeitnehmer erhält brutto für netto.

Den Betrag für diese Zuwendung hat der Gesetzgeber auf max. 156 EUR pro Mitarbeiter im Kalenderjahr festgelegt. Eine Besonderheit, im Gegensatz zu vielen anderen steueroptimierten Arbeitgeberleistungen, ist die Erweiterbarkeit der Zuwendung auf die Familienmitglieder. Für den Partner sind zusätzlich bis zu 104 EUR möglich und je Kind kommen bis zu 52 EUR hinzu. Das heißt, eine vierköpfige Familie kann einen Urlaubszuschuss von bis zu 364 EUR netto erhalten.

Der Gesetzgeber hat aber auch eine Dokumentationspflicht in der gesetzlichen Regelung vorgegeben, so dass der Arbeitgeber im Zweifel nachweisen muss, dass der Betrag auch wirklich nur für Leistungen rund um Urlaub, Erholung und Freizeit eingesetzt wurde.

Wichtige Fragen und Antworten zur ErholungsCARD

Wie hoch ist der Gesamtbetrag für Erholungsbeihilfe pro Mitarbeiter im Jahr?

Kann die Erholungsbeihilfe anstelle von Urlaubsgeld ausgezahlt werden?

Welche Steuern fallen für den Arbeitgeber an?

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